1456 |
An das
Freischiessen in Zürich wird auch Zug eingeladen. |
1504 |
Am Zürcher
Freischiessen ist der Zuger Petter Wiker (Wickart) im
7. Rang, 50 Gulden. |
1507 |
Die Zuger
Schützen schreiben an die Zürcher (Brief in deren Archiv),
sie hätten das Fest von 1504 mitgemacht und freuten sich,
bald wieder kommen zu dürfen. |
1507 |
“Fründlich
Gesellen Schiessen zu St.Wolfgang“ (Hünenberg). Einladung
(im Berner Staatsarchiv), an Büchsenschützen von Lutzern,
Ure, Schwitz und Zug, unterzeichnet vom Zuger Stadtschreiber
Hans Müller. |
1531 |
Kirchweihschiessen im
Schützenhaus zu St. Niklaus in Zug (laut Tagebuch von Hptm.
Schönbrunner.) |
1609 |
Die Regierung
von Zug schüttet an verschiedene Gesellschaften auf dem
Lande Gaben aus. |
1612 |
Gründung
der Schützengesellschaft Risch, der ersten Vereinigung im
Kanton Zug, die der Gesellschaft in der Stadt entsprechend organisiert
ist. |
1627 |
Die von
der Regierung aufgestellten Bedingungen führen zu einem «Programm» und
damit zur Erfüllung der obligatorischen Schiesspflicht.
Der Zuger Rath stellt am 29. Mai 1627
folgende «Ordonanz» auf:
«Das Schiessen derer, so under
das Landesfähnli aufgenommen sind, soll
bei 5 Pfund Buss geboten werden, dass jeder
dreimal des Sommers auf dem Schützenhaus
schiesse.»
Eine andere hoheitliche Verordnung sagt: «Auf
dem Schützenhaus soll man mit schiessen
auf Pfingstmontag anfangen und soll man dahin
trachten, dass man auf kriegerische Form
schiesse mit Rollsteinen, langen Lunten und
wie andere Gesellschaften auch haben.» |
1637 |
Die 13
gemeinsamen Orte geben je 5 Kronen zur Anschaffung von Standesscheiben
ins Schützenhaus von Zug. |
1666 |
Der Rat
von Zug empfiehlt die Armbrustschützen den Stadtschützen zur
Ausbildung. Schiessplatz im Stadtgraben, ausserhalb Baarertor. |
1679 |
Die Stadtschützen
Zug spenden den Landvereinen Gaben für ihre Schiessübungen. |
1680 |
Weisung
vom 7. September: «Die Schützen sollen nicht mehr
beim Licht schiessen und im Falle es geschehen und jemand dadurch
Schaden widerfahren würde, sollen solche Schützen und
die (-jenigen welche) schiessen, abzutragen schuldig sein.» |
1686 |
Gemäss Inventarverzeichnis
von 1686 hat die Gesellschaft:
einen silbernen Sebastian, 12 silberne Becher, eine halbvergoldete
Schale, sowie etwas Wirthsgeräte. Während am 9. Juni
1760 obiges Silberzeug mit weiteren Anschaffungen noch vorgefunden
wurde, erscheint 1790 nur noch der St. Sebastian im Verzeichnis,
weil 1769/70 einiges dem Magistrat für 300 Gulden verkauft
wurde. |
1706 |
Am 23.
Juni wird in Zug die erste Schützengemeinde abgehalten, an
welche vom Rathe dessen 2 Mitglieder Statthalter Brandenberg
und Hptm. Muos verordnet waren. Die Schützen nehmen von
jetzt an ihre Angelegenheiten selber in die Hand. Der
Rat sendet nur noch eine Abordnung |
1719 |
Es scheint,
dass die Schützengemeinde von 1706 mit der «Renovierung
ihrer Ordonanz» sich nicht allzu stark beeilt hat, denn
M. G. H. (Meine gnädigen Herren) waren gezwungen, sich selbst
ans Werk zu machen und so wurden denn neue Artikel «im
Beisein etwelcher Schützen» gutgeheissen. |
1736 |
Übereinkunft: «Die
Stadt- und Amtsgab von 15 Gulden soll an der gewohnten
St. Niklaus-Kirchweihe von der Bürgerschaft jährlich verschossen
werden.» |
1752 |
Am 28.
Mai wird wegen Neuerbauung des Schützenhauses von
den «Verordneten des Rathes und der Bürgerschaft» mit
den Maurern ein Accord abgeschlossen. |
1755 |
Das neue
Schützenhaus ist
fertig und kostete mit Zeigerhütte 3,872 Gl. 2 S, das
von der Gemeinde gelieferte Holz und Sand nicht inbegriffen.
Zu dem von der Stadt geschenkten Bauplatz erhält die Schützengesellschaft
später noch den östlich vor dem Haus gelegenen grossen
Garten von der Korporationsgemeinde Zug. |
1773 |
wird erstmals
von der Schützengemeinde in Gegenwart der Herren Deputierten
des löbl. Kriegsrates mit dem Schützenmeister W. D.
Bossard ein Lehenvertrag für die Dauer von 15 Jahren abgeschlossen. |
1880 |
erfolgt
eine umfassende Umbaute, und südlich eine freie Gartenwirtschaft, |
| |
1908 wird
die Liegenschaft für Fr. 50,000.- an die Einwohnergemeinde
Zug verkauft. Im Februar 1949 beginnt der Abbruch des Schützenhauses,
um der Turnhalle Schützenmatte Platz zu machen. |
1765 |
Das Raths
Protokoll enthält die «Ordnung gemeiner Gesellen
Büchsenschützen der Stadt Zug, welche auf Zihlstatt,
sowohl auf unserem, als unsern Vogteyen-Schützenhäusern,
von Männiglichem solle gehalten werden» bestähtet
vom löbl. Kriegs-Rath den 12. Tag Herbstmonat 1765.
Nicht nur die Gesellschaft gibt Schützenfeste,
sondern sie überlässt dies auch,
selbstverständlich mit Genehmigung des
Rathes, einzelnen Mitgliedern.
|
1770 |
Ausschiesset:
Der löbl. Kriegsrat sendet als Abgeordnete: Ammann und
Pannerherr Kolin, Hauptmann Sidler, Kornherr Moos. Die Ordonnanz
wird ergänzt: «Dass mit schwarzem aufgestutztem Schein-
oder Strohhut solle erlaubt sein zu schiessen». |
1773 |
Vervollkommnungen
an Waffen und Einrichtungen. An
Stelle von Füssi und Musketen treten die sog. Rollgewehre
und Stutzen, an die Stelle der Steine und Lunten die in Modellen
gegossenen Kugeln und Feuersteine, an die Stelle der Bretterscheiben
und kurzen Distanzen die Scheibenstände mit Sicherheitsvorrichtungen
für die Zeiger. |
1786 |
am 2.
Brachmonat «erneuert und bestätet die Kriegskanzley
der Stadt Zug die Verordnung einer ehrenden Schützengesellschaft
der Stadt Zug» (erstmalig erwähnt unter heutigem
Namen).
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts hat die Gesellschaft noch zu
verschiessen: den Lehenzins vom Schützenhaus, den jährlichen
Zuschuss des Stadtrates, einen kleinen Zins vom Schützenkapital
und die stipulierten Gaben einiger Pfrundinhaber.
Das Gesellschaftsprotokoll vom 1. Mai 1766-1808
berichtet:
«1796 und 1797 Schützengemeinden unter Aufsicht des löbl. Kriegsrates
(Major und Ratsherr Letter, Schultheiss und Säckelmeister Keiser) und
hat alles in syner alten Ordnung sein Verbleiben gehabt.»
|
1798 |
Die Schweiz
wird Kriegsschauplatz fremder Heere.
Die Waffen müssen den Platzkommandanten eingehändigt
werden, von wo sie später «mehr mit Rost vergullt» als
selbst in der wenig ruhmreichen Schlacht (!) bei Hägglingen
wieder in die Hände der Ansprecher gelangten. |
1800 |
Nachdem
durch den Revolutionsausbruch unser Schützenhaus 2 Jahre
verschlossen war, kann mit Erlaubnis des Bürger-Districts Keiser am
2. Juni 1800 der Anfang mit dem Zielschiessen wieder gemacht werden. |
1801 |
bis 1805
und 1807 bis 1808 finden jeweils Anschiesset und Schützengemeinden
statt. |
1808 |
Am 8.
Heumonat konstituiert sich in Zug eine zweite Gesellschaft
unter dem Namen: Besondere Schützengesellschaft der
Stadt Zug |
1808 |
Die «Allgemeine
Schützengesellschaft der Stadt Zug» ordnet nach
der «Helvetik» ihre Satzungen neu durch die: «Schützenverordnung,
welche auf dem Schützenhaus von jedermann befolgt und
gehalten werden solle» und ist Eigentümerin der
Schützenhaus-Liegenschaft. |
1810 |
bis 1866
werden alljährlich Freischiessen durchgeführt. Am Freischiessen
1827 wird eine silberne Medaille geprägt und herausgegeben,
die heute bedeutenden Wert besitzt. |
1852 |
Die Gesellschaft
gibt Fr. 600 an die Nationalsammlung zur Tilgung der Sonderbundschuld. |
1858 |
feiert
diese Gesellschaft ihr 50jähriges Jubiläum. Eine bezügliche
Urkunde befindet sich im Gesellschaftsarchiv. |
1867 |
Die Schützengemeinde
befasst sich mit dem Antrag des Schützenrates für Verkauf der
Schützenhausliegenschaft. Beschlossen wird: «Weitervermithung
an den Meistbietenden.» |
1867 |
Die «Besondere
Schützengesellschaft der Stadt Zug» beschliesst
am 1. Dezember die Übernahme des Eidgenössischen Schützenfestes
1869.
1863 hat sich die Gesellschaft in La Chaux
de Fonds und 1865 in Schaffhausen für
die Durchführung eines eidgenössischen
Festes angemeldet. Das Zentralkomitee des
eidg. Schützenvereins in Schwyz überträgt
daraufhin das Fest der «Besondern Schützengesellschaft
der Stadt Zug» Anschliessend
wendet sich diese Gesellschaft an die «Allgemeine
Schützengesellschaft der Stadt Zug» zur
gemeinsamen Durchführung des grossen
Anlasses.
|
1868 |
Die beiden
Schützengesellschaften fusionieren. Am 17. Mai findet die
Konstituierung der neuen Gesellschaft unter dem Namen: «Schützengesellschaft
der Stadtgemeinde Zug» statt. |
1869 |
Die neue «Schützengesellschaft
der Stadtgemeinde Zug» führt das 24. Eidg. Schützenfest
in Zug durch. 0. K. Präsident: Landammann Merz. 130 Scheiben,
Plansumme Fr. 600,000.-, Gabensatz Fr. 300,000.-, Ehrengaben Fr.
75,769.-, Munitionsverbrauch 600000 Patronen.
Die Schlussabrechnung weist einen Verlust von Fr. 3,061.10
auf.
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1870 |
Auf die
Abhaltung eines Ehr- und Freischiessens wird verzichtet, weil
die hiesige Schützen-Kompagnie und das Auszüger-Bataillon
aufgeboten werden und an die Grenze marschieren. |
1873 |
Die Schützengemeinde
vom 11. Mai beschliesst, das «Vorderladungs Gwehr» an
den Schiessen nicht mehr zuzulassen. |
1882 |
Gründung
der Armbrustschützen-Gesellschaft Zug (Tochtersektion).
1996 an der Schützengemeinde in die Selbständigkeit
entlassen. |
1891 |
Gründung
des Flobertschiessverein Zug, bestehend aus einer «Freien
Vereinigung einiger Schützenfreunde». |
1896 |
Die Gesellschaft
verlegt die Schiessanlage, weil am Schützenplatz aberkannt,
nach der Kollermühle.
1918 erbaut die Einwohnergemeinde Zug
im Koller eine neue Schiessanlage, unter Einbezug unserer Anlage.
Im Jahre 1950 wird auch diese Anlage wieder abgebrochen und die
Stadtgemeinde Zug erstellt eine neue Schiessanlage mit 30 Scheiben.
|
1897 |
Gründung
des Zuger Kantonal-Schützenverbandes, der 1901 mit
einem Teil, 1912 mit allen Vereinen dem Schweiz. Schützenverein beigetreten
ist. |
1902 |
Übernahme
des 1. Zuger Kantonal-Schützenfestes. Weitere «Kantonale» werden
in den Jahren 1932 und 1952 von der Schützengesellschaft
der Stadt Zug mit Erfolg durchgeführt. |
1911 |
Die Gesellschaft
beteiligt sich erfolgreich am Internationalen Gruppenwettkampf
des «Tiro Gara Reale» in Rom (von
1500 Gruppen im 11. Rang der 1.Kat., 1. Klasse. Auszeichnung goldene Medaille). |
1911 |
25. Oktober
/ 26. November: Gründung der Morgarten Kommission in
Zug, durch unsere Gesellschaft, die das Protektorat über
das Morgartenschiessen übernimmt. |
1912 |
15. November 1.
Historisches Morgartenschiessen (204 Schützen aus
9 kantonalen und 8 ausserkantonalen Sektionen). |
1912 |
Bau der 50-m-Schiessanlage
beim Guggital. Umbenennung des Vereins in «Pistolen-
und Flobertschiessverein Zug». |
1939 |
Verlegung
der 50 m Anlage vom Guggital nach der Klosterweid. |
1950 |
Eintritt
des Vereins als «Pistolen-Sektion» in die
Schützengesellschaft der Stadt Zug. |
1959 |
Abbruch
der 50 m Anlage Klosterweid und Bau der 25, 50 und 100 m Schiess-Anlage
mit vollautomatischen Laufscheiben, im Koller, durch die Stadtgemeinde
Zug. |
1959 |
Gründung
der Kleinkaliber -Sektion an der Schützengemeinde
vom 13. März. Einführung des Sturmgewehr 57 auf
300 m. |
1960 |
Zug Stadt
wird in Olten vielbejubelter Schweizer 300m Gruppenmeister vor
Zürich Neumünster und Zürich Stadt |